BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
(a) Zusammenfassung
Die BVT Concentio Vermögensstrukturfonds IV Geschlossene Investment KG (Investmentgesellschaft) investiert in geschlossene AIF und Objektgesellschaften und Unternehmen (nachfolgend einheitlich: Zielgesellschaften), die wiederum in
- Immobilien,
- Beteiligungen an Unternehmen,
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien und
- Infrastruktur
investieren. Die Investmentgesellschaft investiert bevorzugt in Zielgesellschaften, die sich bei der Auswahl ihrer Investitionen von Umweltzielen, sozialen Zielen und dem Ziel einer guten Unternehmensführung leiten lassen.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt und keine ökologisch nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Die Auswahl der Investitionen erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen ausgegebenen 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI).
Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
(b) Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie. Daher werden bei der Anlagestrategie die wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt. Auch die Grundsätze zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen finden keine Anwendung.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden nicht berücksichtigt.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie.
(c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Die Investmentgesellschaft investiert in geschlossene AIF und Objektgesellschaften und Unternehmen (nachfolgend einheitlich: Zielgesellschaften), die wiederum in
- Immobilien,
- Beteiligungen an Unternehmen,
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus Erneuerbaren Energien und
- Infrastruktur
investieren. Die Investmentgesellschaft investiert bevorzugt in Zielgesellschaften, die sich bei der Auswahl ihrer Investitionen von Umweltzielen, sozialen Zielen und dem Ziel einer guten Unternehmensführung leiten lassen.
Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?
Ob die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bei einer Zielgesellschaft gegeben sind, wird von der für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortlichen Kapitalverwaltungsgesellschaft anhand eines von ihr selbst entwickelten Scoring-Modells bewertet. Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Nachhaltigkeitsindikatoren:
Bereich Umwelt
- Luftverschmutzung
- Treibhausgasemissionen
- CO2-Ausstoß/Reduktion
- Bodenverunreinigungen
- Biodiversität
- Wasserverschmutzung
- Gefährliche Substanzen
- Flächenversiegelung
- Lärmbelästigung
- Wasserverbrauch
Bereich Soziales
- Allgemeine Menschenrechte
- Keine Kinderarbeit
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Faire Arbeitsbedingungen
- Nichtdiskriminierung
- Auswirkung auf soziale Belange (Mieter / Allgemeinheit)
- Einbindung in das Quartalsumfeld
- Anbindung ÖPNV
- Zwangs- oder Pflichtarbeit
- Lokale Beschäftigung
Bereich gute Unternehmensführung
- Korruptionsbekämpfung
- Interessenkonflikte
- Datenschutz
- Compliance
Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die Investmentgesellschaft tätigt weder nachhaltige Investitionen noch ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie.
(d) Anlagestrategie
Mit der in den Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risikomischung zusammengestelltes Portfolio von Anteilen an geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften aufgebaut werden, die in den Assetklassen Immobilien, Private Equity, Erneuerbare Energie und Infrastruktur investieren.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden, sind:
Erneuerbare Energien
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien investieren.
Infrastruktur
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Infrastruktur investieren (einschließlich als Infrastruktur genutzter Immobilien) oder in Beteiligungen an Unternehmen, die Infrastruktur errichten, instand halten, instand setzen, verwalten oder betreiben.
Private Equity
Mindestens 15 % werden in Anteilen an geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen mit Branchenschwerpunkten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche investieren: Bauwesen, Chemie und Werkstoffe, Computer und Unterhaltungselektronik, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Kommunikationstechnologien und Kommunikationsinhalte, Konsumgüter und Handel, Landwirtschaft, Life Sciences, Software, Transportwesen, Unternehmens- und Industriedienstleistungen, Unternehmens- und Industrieerzeugnisse, Verbraucherdienstleistungen.
Immobilien
Mindestens 35 % des investierten Kapitals werden in Anteilen an geschlossenen AIF angelegt, die mindestens 60 % ihres investierten Kapitals unmittelbar oder mittelbar in Immobilien investieren und diesbezüglich eine langfristige Anlagestrategie verfolgen.
Selbstverpflichtung der Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI)
Die für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft ist Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN-PRI). Sie hat sich zur Einhaltung folgender Prinzipien verpflichtet:
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden mit anderen UN-PRI-Zeichnern, Finanzmarktteilnehmern, Investoren und Stakeholdern zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?
Ob eine gute Unternehmensführung gegeben ist, wird anhand eines Scoring-Modells bewertet, das die für die Anlagen der Investmentgesellschaft verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst entwickelt hat. Dieses beinhaltet beispielsweise folgende Indikatoren:
- Klare, der Unternehmensgröße angemessene, Managementstrukturen (z. B. Risikomanagement, Compliance, Interne Revision)
- Erfüllung der geltenden regulatorischen und gesetzlichen Standards
- Richtlinien für die Unternehmensführung, wie z. B. zur Korruptionsbekämpfung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten etc.
- Regelmäßige interne und externe Berichterstattung nach anerkannten Standards
(e) Aufteilung der Investitionen
Die im Folgenden beschriebene Aufteilung der Investitionen bezieht sich auf die Allokation, die als geplante Allokation der Investmentgesellschaft in den vorvertraglichen Informationen (Verkaufsprospekt) ausgewiesen ist. Inwieweit diese Zielvorgaben zu einem bestimmten Stichtag erreicht wurden, kann dem jeweils aktuellen Jahresbericht entnommen werden.
Die Investmentgesellschaft strebt eine Allokation an, bei der mindestens 51 % der Investitionen auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind (Kategorie #1). Bis zu 49 % der Investitionen können andere Investitionen der Kategorie #2 sein.
Mindestens 51 % der Investitionen werden voraussichtlich auf die Unterkategorie #1B entfallen; diese Investitionen sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet, können aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Die Kategorie #2 beinhaltet Liquiditätsanlagen in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten und Wertpapieren sowie Investitionen in Zielgesellschaften, die nicht auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Der angestrebte Mindestanteil jeder Kategorie oder Unterkategorie an den Investitionen der Investmentgesellschaft berechnet sich nach dem Anteil ihres Marktwerts am Marktwert aller Investitionen der Investmentgesellschaft. Investitionen der Zielgesellschaften in Unternehmen werden der jeweiligen Kategorie bzw. Unterkategorie jeweils anteilig nach den Umsatzerlösen zugerechnet, die ein Unternehmen aus seinen auf ökologische bzw. soziale Merkmale ausgerichteten Aktivitäten erzielt. Die Anteile der Kategorien bzw. Unterkategorien werden sich während der Laufzeit der Investmentgesellschaft verändern, weil der Marktwert der Investitionen Schwankungen unterliegt und weil Veräußerungserlöse nicht vollständig reinvestiert, sondern ausgeschüttet werden sollen.