derigo | Offenlegung
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung)
Die derigo GmbH & Co. KG („derigo“) berücksichtigt zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikel 4 der Offenlegungs-Verordnung.
derigo steht noch keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, um für alle Investitionen der von ihr verwalteten AIF die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikels 4 der Offenlegungs-Verordnung messen zu können. Auf Unternehmensebene können diese daher derzeit nicht berücksichtigt werden. Einige der von derigo verwalteten AIF berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen bereits bei einem Teil ihrer Investitionsentscheidungen und berichten hierüber zu den gesetzlich vorgesehenen Stichtagen.
derigo entwickelt derzeit eine Strategie, wie sich der Anteil von Investitionen, bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren festgestellt werden können, erhöhen lässt.